Kann ich als Ausländer in der Türkei problemlos eine Immobilie kaufen?
Frage (F): Kann ich als Ausländer (insbesondere als deutscher Staatsbürger) in der Türkei problemlos eine Immobilie erwerben?
Antwort (A): Ja, kann man. Der Erwerb von Immobilien durch ausländische Staatsbürger in der Türkei ist durch das türkische Grundbuchgesetz (Tapu-Gesetz) geregelt und in der Regel problemlos möglich. Staatsbürger der meisten Länder, einschließlich Deutschland, können Immobilien in der Türkei erwerben. Es gibt jedoch einige Einschränkungen hinsichtlich der Lage (z.B. militärische Sperrgebiete oder große ländliche Gebiete). In touristischen und städtischen Gebieten, in denen wir tätig sind, ist der Kauf jedoch unkompliziert.
Welcher Dokumente benötige ich für den Kaufprozess?
F: Welche Dokumente muss ich als Käufer für den Immobilienkauf in der Türkei vorlegen?
A: Die wichtigsten Dokumente, die Sie benötigen, sind:
• Ihr gültiger Reisepass (mit beglaubigter türkischer Übersetzung).
• Eine türkische Steuernummer (Vergi Numarası). Diese erhalten Sie kostenlos bei jedem örtlichen Finanzamt (Vergi Dairesi) in wenigen Minuten.
• Zwei aktuelle biometrische Passfotos.
• Ein eröffnetes Bankkonto bei einer türkischen Bank für die Zahlungsabwicklung und für zukünftige Rechnungen (Strom, Wasser etc.).
Was ist die „Tapu“ und wie bekomme ich sie?
F: Was genau ist die sogenannte „Tapu“ und wie läuft der Prozess zur Erlangung ab?
A: Die „Tapu“ (Grundbuchurkunde) ist das einzig offizielle Dokument, das den Besitz und die Eigentumsübertragung einer Immobilie in der Türkei bestätigt. Sie wird vom Grundbuchamt (Tapu ve Kadastro Müdürlüğü) ausgestellt. Der Prozess läuft in der Regel wie folgt:
1. Unterzeichnung eines Kaufvertrags.
2. Beantragung der Tapu-Übertragung beim Grundbuchamt.
3. Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und der Kaufnebenkosten.
4. Offizielle Übergabe der Tapu in Anwesenheit eines vereidigten Übersetzers (falls erforderlich).
Der gesamte Prozess wird von uns begleitet, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Mit welchen Nebenkosten muss ich beim Kauf rechnen?
F: Welche zusätzlichen Kosten (Nebenkosten) fallen beim Kauf einer Immobilie an und wie hoch sind diese in der Regel?
A: Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie mit folgenden Hauptkosten rechnen:
• Grundbuchamtsgebühr (Tapu-Gebühr): Derzeit 4 % des deklarierten Verkaufswerts der Immobilie (vom Grundbuchamt festgelegt).
• Maklerprovision: In der Regel 3 % (zzgl. Mehrwertsteuer) des Verkaufspreises, aufgeteilt zwischen Käufer und Verkäufer oder je nach Vereinbarung.
• Kosten für den Gutachter (Immobilienbewertungsbericht/Ekspertiz Raporu): Obligatorisch seit 2019. Die Kosten belaufen sich auf ca. 3.000 – 6.000 TL, je nach Region und Immobilientyp.
• Übersetzerkosten: Wenn Sie die türkische Sprache nicht beherrschen, ist ein vereidigter Übersetzer beim Tapu-Termin obligatorisch (ca. 1.000 – 2.000 TL).
Insgesamt sollten Sie realistisch mit 6 % bis 8 % des Kaufpreises für alle Nebenkosten kalkulieren.
Benötige ich ein Bankkonto in der Türkei und kann ich Zahlungen in Euro leisten?
F: Muss ich ein türkisches Bankkonto eröffnen und kann ich den Kaufpreis in meiner Heimatwährung (Euro) bezahlen?
A: Ja, die Eröffnung eines türkischen Bankkontos ist zwingend erforderlich, um die Steuernummer zu beantragen und alle laufenden Kosten (Strom, Wasser, Aidat) zu bezahlen. Bezüglich der Zahlung: Obwohl der Kaufvertrag in der Regel in TRY (Türkische Lira) abgeschlossen wird, ist die Zahlung in EUR oft möglich. Wichtig: Für die Tapu-Übertragung muss der Kaufpreis in einer Devisentransaktion in Türkische Lira umgewandelt und dem Verkäufer zugestellt werden, was bestimmte Bankformalitäten erfordert. Wir beraten Sie hierzu detailliert.